Soudal Zargenschaum 2K Schaum 16x210ml = 1 Karton
Beschreibung
SCHNELLFEST 2K PROFISCHAUM ist ein zweikomponentiger Polyurethan-Schnellschaum ohne Treibmittel für den Einbau von Türzargen und Holztürfuttern.
SOUDAL SCHNELLFEST 16 x 210 ML = 1 KARTON
ProduktbeschreibungSCHNELLFEST 2K PROFISCHAUM ist ein zweikomponentiger Polyurethan-Schnellschaum ohne Treibmittel für den Einbau von Türzargen und Holztürfuttern.
Produkteigenschaften- Treibgasfrei
- PCB- und formaldehydfrei
- Hervorragende Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund oder Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
- Untergrundbefeuchtung nicht nötig
- Tropft nicht beim Entspannen der Pistole
- Bereits nach 5 Minuten schneidbar.
- Der Kartuscheninhalt ist ausreichend für 1 bis 2 Türzargen (ca. 5,5 Liter)
- Härtet unabhängig von Luftfeuchtigkeit extrem schnell druck- und spannungsfrei aus.
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, aber nicht UV- beständig
Anwendungen- Schnelle Befestigung von Holztürzargen, Fensterumrahmungen,
Fensterbänken und Treppenstufen.
Enthält: Polymethylenpolyphenylisocyanat
R-Sätze:
R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen
R 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut
R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Sendung liegt ein paar Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen.
Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau- und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.
Versand:
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