Soudal Soudabond Easy Dämmstoffkleber Klebeschaum 800ml Dose

13,50 €
(1 l = 16,88 €)
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Beschreibung

DÄMMSTOFFKLEBER ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender Polyurethanklebstoff für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Wärmedämmstoffplatten und Trockenbauplatten im Bauwesen.



Achtung!


Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen.
Der hier angebotene Schaum beinhaltet MDI (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.

Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Unser Angebot richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene. Mit Ihrer Bestellung versichern Sie uns, dass Sie, bzw. der Empfänger der Ware 18 Jahre oder älter sind. Unsere Paketdienstleister sind beauftragt, die Ware nur an volljährige Personen auszuhändigen.


Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie den Schaum sachgemäß benutzen und Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Jeder Sendung liegen Einweghandschuhe bei!



Produktbeschreibung:
SOUDABOND EASY (DÄMMSTOFFKLEBER) ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender Polyurethanklebstoff
für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Wärmedämmstoffplatten und
Trockenbauplatten im Bauwesen.

Produkteigenschaften:
- Arbeitszeitreduzierung um bis zu 30%
- Hohe Anfangshaftung – auch bei niedrigen Temperaturen
- Sparsam im Verbrauch, da exakt zu dosieren
- Auch für senkrechte Verklebungen geeignet
- Verarbeitbar ab +5°C Dosentemperatur bzw. -5°C Umgebungstemperatur
- Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/ (m∙K) für die ideale Ergänzung der Dämmplatten bei der Fugenausfüllung
- Flexibel und nicht versprödend
- Gleicht Unebenheiten optimal aus
- Reduzierte Nachexpansion ermöglicht rasches und zuverlässiges Ausrichten der Dämm- u. Trockenbauplatten
- Kostenlose, einfache und vollständige Entsorgung der Verpackung dank dem P.D.R.-System
- Enorme Gewichtsreduzierung /enormer Platzgewinn gegenüber herkömmlichen PU-Dachkleber, Klebemörtel, etc.
- Schnelle Durchhärtung, bereits ab ca. 1 Stunde kann weiter gearbeitet werden
- Lösemittelfrei
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, schimmel- u. fäulnisbeständig, aber nicht UV-beständig
- Wasserfest (nicht wasserdicht)
- Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 Teil1

Anwendungen:
- Rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Wärmedämmstoffplatten.
- Geeignet für die Verklebung von Dämmplatten auf Basis von Polystyrol- (EPS + XPS), Polyurethan-(PUR/PIR)
und Phenolharz- Hartschaum in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, Dämm-/Dränelementen,
Kellerdecke, Innendämmung, usw.
- Verklebung von Gipskarton- /Gipsfaserplatten im Trockenbau
- Ausfüllen von Hohlräumen zwischen einzelnen Wärmedämmelementen.


Lieferform:
Farbe: orange
Verpackung: 800 ml Aerosolsprühdose (12 pro Karton)

Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Dose liegt ein paar Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen

Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau- und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.


Technisches Merkblatt:

Technisches Merkblatt Soudal Dämmstoffkleber