Soudal Set 10: Schaumpistole + 3 x XTRA750 Pistolenschaum + 500 ml Reiniger
Beschreibung
PROFI - XTRA750 PISTOLENSCHAUM ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender Polyurethanhartschaum zur Verarbeitung mit einer entsprechenden Dosierpistole.
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen.
Der hier angebotene Schaum beinhaltet MDI (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Unser Angebot richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene. Mit Ihrer Bestellung versichern Sie uns, dass Sie, bzw. der Empfänger der Ware 18 Jahre oder älter sind. Unsere Paketdienstleister sind beauftragt, die Ware nur an volljährige Personen auszuhändigen.
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie den Schaum sachgemäß benutzen und Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Jeder Sendung liegen Einweghandschuhe bei!
SOUDAL Set 10:
1 x Schaumpistole Compact Orange
3 x 500 ml Soudal XTRA750 Pistolenschaum
1 x 500 ml Soudal Pistolenreiniger
ACHTUNG!
Soudal Pistolenschaum X-TRA750 hat 50 % mehr Ausbeute!!
=> gleiche Ausbeute wie 750 ml Flasche!!
Schaumpistole
Produktbeschreibung:
PU-Schaum Pistole für alle gängigen PU-Pistolenschäume
Die Schaumpistole ist eine leichte Pistole zum sauberen und kontrollierten Füllen von Fugen und Hohlstellen mit Pistolenschaum. Die Pistole ist funktionssicher, verhindert Nachtropfen und lässt sich mit PISTOLEN- & SCHAUMREINIGER leicht reinigen. Anbruchdosen können bei Arbeitsunterbrechungen ohne Aushärten auf der Pistole aufgeschraubt bleiben.
- Hervorragende Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und nur geringe Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
- Höhere Schall- und Wärmedämmung als Mineralwolle, Kork und Fiberglas
- Hervorragende Montageeigenschaften, da durch die Dosierpistole exakt und sparsam zu dosieren
- Schnelle Durchhärtung
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, aber nicht UVbeständig
- Wasserfest (nicht wasserdicht)
- Kann nach Aushärtung überputzt, -strichen und –klebt werden
- Befestigen und Ausfüllen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation
- Montage und Ausschäumen von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
- Schalldämmung
- Ausschäumen von Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten, Türzargen, Rohrdurchführungen, Rolladenkästen, etc.
auf allen glatten Oberflächen
- Schnell ablüftend
- Innere und äussere Reinigung von Polyurethanpistolen
- Reinigen des Dosenventils und des Adapterröhrchen, so dass die Dose erneut verwendet werden kann
Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau-
und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen,die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und oder mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.