Soudal Montageschaum B2 750ml Dose
Beschreibung
MONTAGESCHAUM B2 ist ein einkomponentiger, selbstexpandierender und gebrauchsfertiger Polyurethanschaum zum Abdichten und Montieren von Fenster- und Türrahmen, zum Ausfüllen von Hohlräumen und zum Dämmen / Isolieren rund um Haus und Freizeit.
Achtung!
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen. Der hier angebotene Schaum beinhaltet MDI (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist. Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Unser Angebot richtet sich daher ausschließlich an Erwachsene. Mit Ihrer Bestellung versichern Sie uns, dass Sie, bzw. der Empfänger der Ware 18 Jahre oder älter sind. Unsere Paketdienstleister sind beauftragt, die Ware nur an volljährige Personen auszuhändigen. Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie den Schaum sachgemäß benutzen und Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen. Jeder Sendung liegen Einweghandschuhe bei! |
Produktbeschreibung
MONTAGESCHAUM B2 ist ein einkomponentiger, selbstexpandierender und
gebrauchsfertiger Polyurethanschaum zum Abdichten und Montieren von Fenster-
und Türrahmen, zum Ausfüllen von Hohlräumen und zum Dämmen / Isolieren
rund um Haus und Freizeit. MONTAGESCHAUM B3 ist nach 3 Stunden schneidbar.
Das Treibgas ist für die Ozonschicht unschädlich.
Produkteigenschaften
- Hervorragende Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und nur geringe
Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE,
PP, PTFE und Silicone)
- Höhere Schall- und Wärmedämmung als Mineralwolle, Kork und
Fiberglas Schnelle Durchhärtung
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, aber nicht UVbeständig Anwendungen
- Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Kühlraumbau
- Befestigen und Ausfüllen im Apparate- und Metallbau sowie in der
Elektroinstallation
- Montage und Ausschäumen von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
- Schalldämmung
- Ausschäumen von Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen,
Dachausbauten, Türzargen,Rohrdurchführungen, Rolladenkästen, etc.
Verarbeitung
Beigefügtes Adapterröhrchen auf das Ventil aufschrauben und Dose mit Ventil
unten ca. 30 x kräftig schütteln, damit sich der Doseninhalt gut vermischt
und die Schaumqualität optimiert wird.
Fugen bzw. Hohlräume nur zu ca. 1/3 ausschäumen, da der Schaum noch aufgeht.
Überstehenden, vollständig ausgehärteten Schaum mit einem Messer wegschneiden.
Verarbeitungstemperatur:
+5°C bis +30°C (optimal: 15-25°C)
Reinigung: mit PISTOLEN- & SCHAUMREINIGER
vor Aushärtung, danach nur mechanisch entfernbar
Lieferform:
Farbe: hellgrün
Verpackung: 750ml Sprühdose (1 Karton = 12 Dosen)
Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren, jeder Dose liegt ein paar
Einweghandschuhe bei. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld
auf der Dose lesen
Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden
in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser
Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat
(MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige
Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung
(zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot)
zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau-
und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden
Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
(§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im
Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der
Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot
Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber
über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen
Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen
Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder
Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung
(§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder
Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein
(§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach
§ 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und o
mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe
unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten
(§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit
Einweghandschuhen verkauft werden.
Technisches Merkblatt: