Beko 1-K Pistolenschaum B2
Beko 1-K Pistolenschaum B2
6 x 750 ml Dose
Fugenschalldämmung bis 56 dB, einkomponentig, einfache Handhabung (NBS-Pistole), DIN 4102 B2-Qualität, Ausbeute ca. 42 Liter, alterungsbeständig, feuchtigkeitshärtend, feinporige Zellstruktur, strukturfest, formstabil
Verarbeitungsvorteile:
Optimale Dosierbarkeit, schnelle Aushärtung, schneidfähig nach 35 Minuten, überputz- und überstreichbar, alterungs- und pilzbeständig, universell einsetzbar
Anwendungsbereiche:
Einschäumen von Fenstern, Befestigen von Haustüren, Ausschäumen von Anschlussfugen, Isolieren und Füllen von Hohlräumen, Einschäumen von Rohren und Elektroinstallationen, Abdichten im Dach- und Wandbereich, Setzen von Treppentritten
Technische Daten:
Basis |
Polyurethan-Prepolymer, feuchtigkeitshärtend |
Verarbeitbar |
ab +5° C, optimal +20° C, 60% relative Luftfeuchtigkeit |
Temperatur |
beständig von -40° C bis +90° C, kurzfristig +130° C (ausgehärtet) |
Ergiebigkeit |
ca. 42 Liter Ausbeute (freigeschäumt) |
Klebefreiheit |
nach 8 bis 12 Minuten |
Schneidbar |
nach 35 Minuten |
Belastbar |
nach max. 24 Stunden |
Wasseraufnahme |
0,3 Vol.-% (nach 24 Stunden) |
Wärmeleitfähigkeit |
0,04 W/mk |
Rohdichte |
ca. 15 bis 25 kg/m³ |
Haltbarkeit |
12 Monate bei +20° C |
Lagerung |
von +5° C bis +30° C, trocken |
Schaumfarbe:
grau
Lieferumfang:
6 x 750 ml Dose
Informationsmaterial
Info-Blatt:
Technisches Merkblatt Beko 1K Pistolenschaum
Sicherheitsdatenblatt:
Sicherheitsdatenblatt Beko 1K Pistolenschaum
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Wichtige Information
Keine Abgabe an Personen unter 18 Jahren. Vor Gebrauch Warnhinweise im Gefahrenfeld auf der Dose lesen Polyurethanschäume (PU-Schäume oder Montageschäume) werden in vielen Bereichen auch der privaten Nutzung eingesetzt. Einige dieser Produkte enthalten als wichtige Komponente Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) in Mengen über 1 Masseprozent. Ab dem 01.12.2010 sind für MDI-haltige Produkte die Pflichten nach §§ 3 und 5 Chemikalienverbotsverordnung (zum Beispiel Sachkunde, Informationspflicht, Selbstbedienungsverbot) zu berücksichtigen. Deshalb müssen für die Abgabe der MDI-haltigen Bau-
und Montageschäume an den privaten Endverbraucher die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Abgabe darf nicht an Erwerber erfolgen,die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 1, Nummer 3). Die Abgabe im Einzelhandel darf nicht durch Automaten oder andere Formen der Selbstbedienung erfolgen (§ 4 Selbstbedienungsverbot Chemikalienverbotsverordnung). Der Abgebende informiert den Erwerber über die mit dem Verwenden des Stoffes oder der Zubereitung verbundenen Gefahren, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie über die ordnungsgemäße Entsorgung (§ 3 Chemikalienverbots-verordnung (Absatz 1, Nummer 5). Es muss in jeder Betriebsstätte (Verkaufseinrichtung) eine Person vorhanden sein (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung Absatz 2, die o die Sachkunde nach § 5 nachgewiesen hat, o die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und oder mindestens 18 Jahre alt ist. Diese Person ist verantwortlich für die Abgabe unter der Berücksichtigung der beschriebenen Pflichten (§ 3 Chemikalienverbotsverordnung). Die Produkte müssen zusammen mit Einweghandschuhen verkauft werden.